Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yvonne Haberda,
Offizielle Gästeführerin der Landeshauptstadt München
1. Buchung und Vertragsabschluss
Sie erhalten ein Angebot für Gästeführungen je nach gewünschten Leistungen.
Die Buchung für die Gästeführungen muss schriftlich erfolgen und wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung schriftlich, per E-Mail oder Fax bestätigt wird. Durch die Buchung erklärt sich der Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Mündliche Absprachen bedürfen der Bestätigung in Schriftform.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen hinsichtlich der Termine und Preise ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung.
3. Honorar
Das Honorar richtet sich nach den Vorgaben des Tourismusamts München zzgl. der gesetzlichen MwSt. Im Honorar des Gästeführers/der Gästeführerin sind die Eintrittsgelder nicht enthalten und müssen vom Auftraggeber vor Ort bezahlt werden.
4. Stornierung – Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Auftragsleistung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Auftragsstornierung zwischen
14 und 5 Tagen vor dem im Vertrag angegebenen Termin der Auftragserfüllung wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % berechnet.
Tritt der Auftraggeber weniger als 5 Tage vor dem Termin der Auftragsleistung zurück, so wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Das Nichterscheinen am vereinbarten und in der Auftragsbestätigung angegebenen Treffpunkt gilt als Rücktritt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.
5. Verspätung
Der Gästeführer/die Gästeführerin wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Danach verlässt er/sie den Treffpunkt und stellt das vereinbarte Honorar in Rechnung.
Bei einer verspäteten Ankunft der Gäste wird die Führung zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt beendet. Eine Verlängerung der Führung um die durch die Verspätung versäumte Zeit kann nur gegen einen Aufpreis gewährleistet werden, falls es für den Gästeführer/die Gästeführerin aus terminlichen Gründen möglich ist.
6. Haftung
Die Gäste beteiligen sich an allen Führungen, Rundgängen und Rundfahrten auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Gästeführer/die Gästeführerin ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München.